Schulkompass

Begriffslexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um Schule, Autismus und ADHS in einfachen Worten.

ADHS
ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung. Es geht um anhaltende Unaufmerksamkeit, Unruhe und Impulsivität oder beides, die Schule, Familie oder Freundschaften spürbar beeinflussen. Die Symptome sind je nach Situation unterschiedlich stark. Mehr dazu
AO-SF-Verfahren
So heißt in Nordrhein-Westfalen das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dazu gehören ein Gutachten, ein Gespräch der Schulaufsicht mit den Eltern und ein schriftlicher Bescheid. Eltern dürfen das Gutachten einsehen und zum Gespräch eine Person ihres Vertrauens mitbringen. Mehr dazu
Asperger-Syndrom
Ein älterer Begriff aus der Klassifikation ICD-10. In der aktuellen ICD-11 gehört er zum gemeinsamen Autismus-Spektrum. In deutschen Befunden steht er oft noch, der Befund bleibt dadurch gültig. Mehr dazu
Autismus-Spektrum
In der aktuellen Klassifikation der WHO gibt es ein gemeinsames Autismus-Spektrum ohne Unterformen. Beschrieben wird zusätzlich, ob die intellektuelle Entwicklung beeinträchtigt ist und wie gut Sprache im Alltag genutzt wird. Besonderheiten der Wahrnehmung gehören ausdrücklich dazu. Mehr dazu
Autistischer Burnout
Ein Begriff aus der autistischen Community für einen Zustand starker Erschöpfung, oft mit Verlust von Fähigkeiten und weniger Reiztoleranz. Die Forschung dazu ist jung und betrifft fast nur Erwachsene. Bei Kindern gibt es kaum Daten. Mehr dazu
Begleiterkrankung
Eine weitere Diagnose, die zusätzlich zu Autismus oder ADHS besteht, zum Beispiel eine Angststörung oder eine Lernstörung. Bei autistischen Menschen ist ADHS die häufigste Begleitdiagnose. Begleiterkrankungen brauchen eigene Hilfen. Mehr dazu
BSFB
Die Hamburger Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung. Ältere Unterlagen sprechen noch von der BSB. In Hamburg ist die Schulbehörde über § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes vorrangig für die Schulbegleitung zuständig. Mehr dazu
Dienstaufsichtsbeschwerde
Eine Beschwerde über das persönliche Verhalten einer Person, zum Beispiel einer Lehrkraft, nicht über eine Sachentscheidung. Sie ist formlos möglich und an keine Frist gebunden. Sie beruht auf dem Petitionsrecht im Grundgesetz. Mehr dazu
Eingliederungshilfe
Eine Sozialleistung, die Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe ermöglichen soll, auch an Bildung. Bei einer seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII), bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung das Amt für Soziales oder Sozialamt (SGB IX). Mehr dazu
Elterntraining
Ein Programm, in dem Eltern Wege für schwierige Alltagssituationen mit ihrem Kind lernen. Ein empfohlenes Elterntraining unterstellt keine schlechte Erziehung. Es erkennt an, dass die Anforderungen besonders hoch sind. Mehr dazu
Emotional bedingte Schulvermeidung
Ein Kind kann wegen großer seelischer Belastung, etwa Angst, nicht oder nur sehr schwer zur Schule gehen. Es versteckt das nicht vor den Eltern, und die Eltern bemühen sich um den Schulbesuch. Das ist etwas anderes als Schwänzen und braucht andere Antworten. Mehr dazu
Emotionale Dysregulation
Schnelle, sehr starke Gefühlsreaktionen und große Mühe, sich wieder zu beruhigen. Das ist bei ADHS häufig. Es ist bisher kein offizielles Diagnosekriterium, und Fachleute diskutieren, ob es zum Kern von ADHS gehört. Mehr dazu
Förderplan
Ein schriftlicher Plan mit Zielen und Hilfen für ein Kind, das sonderpädagogisch gefördert wird. In Nordrhein-Westfalen wird er mindestens einmal im Jahr überprüft, auch wenn ohne förmliches Verfahren gefördert wird. Eltern können eigene Ziele vorschlagen. Mehr dazu
Förderschwerpunkt
Der Bereich, in dem ein Kind sonderpädagogisch gefördert wird. Nordrhein-Westfalen kennt sieben, zum Beispiel Lernen, Sprache oder Emotionale und soziale Entwicklung. Autismus ist dort kein eigener Förderschwerpunkt, kann aber einen Förderbedarf begründen. Mehr dazu
Gemeinsames Lernen
So heißt in Nordrhein-Westfalen der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an einer allgemeinen Schule. Er ist der Regelfall. Eltern können stattdessen eine Förderschule wählen. Mehr dazu
Gesamtplan
Das Gegenstück zum Hilfeplan beim Amt für Soziales. Die Wünsche der Familie werden dokumentiert, auf Wunsch kann eine Vertrauensperson dabei sein. Der Gesamtplan wird schriftlich festgehalten und spätestens nach zwei Jahren überprüft. Mehr dazu
Hausunterricht
Unterricht zu Hause, wenn ein Kind wegen Krankheit voraussichtlich länger als sechs Wochen nicht zur Schule kommen kann. Auch bei lang andauernder Erkrankung mit regelmäßig mindestens einem Fehltag pro Woche ist er möglich. In Nordrhein-Westfalen richtet ihn die Schulaufsicht auf Antrag mit ärztlichem Gutachten ein. Mehr dazu
Hilfeplan
Beim Jugendamt wird bei einer längeren Hilfe gemeinsam mit den Eltern und dem Kind ein Hilfeplan aufgestellt. Darin stehen Ziele und Umfang der Hilfe, und er wird regelmäßig überprüft. Die Schule soll beteiligt werden. Mehr dazu
ICD-11
Die aktuelle Klassifikation der Krankheiten und Diagnosen der Weltgesundheitsorganisation. Autismus hat dort den Schlüssel 6A02, ADHS den Schlüssel 6A05. In Deutschland wird in der Praxis oft noch nach der älteren ICD-10 verschlüsselt. Mehr dazu
Inklusionskoordination
In jedem Schulamt in Nordrhein-Westfalen gibt es eine Inklusionskoordination. Zu ihren Aufgaben gehören laut Schulministerium Information in Einzelfragen und Vermittlung in Konfliktfällen. Sie kann helfen, wenn Gespräche mit der Schule festgefahren sind. Mehr dazu
Kernbereich der pädagogischen Arbeit
Das, wofür allein die Schule zuständig ist: Unterrichtsinhalte, die Vermittlung des Stoffs, das pädagogische Konzept und die Bewertung. Eine Schulbegleitung sichert die Arbeit der Lehrkraft ab, ersetzt sie aber nicht. So hat es das Bundessozialgericht beschrieben. Mehr dazu
Klassenkonferenz
Alle Lehrkräfte einer Klasse, dazu pädagogisches Personal des Landes. Sie entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse. Den Vorsitz hat die Klassenleitung. Mehr dazu
Leitlinie
Eine Empfehlung von Fachgesellschaften, die das aktuelle Wissen zu Diagnose und Behandlung zusammenfasst. Für Autismus und ADHS gibt es deutsche und britische Leitlinien, für ADHS auch eine amerikanische. Die deutsche Leitlinie zu Autismus stammt von 2021, ihre Gültigkeit ist abgelaufen und eine Überarbeitung steht aus. Mehr dazu
Lernstörung
Große, anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Bei ADHS kommen Lernstörungen häufig vor. Sie sind von der ADHS zu unterscheiden und brauchen eigene Unterstützung. Mehr dazu
Masking
Masking, auch Camouflaging, heißt: Ein autistisches Kind verbirgt oder überdeckt seine Merkmale, etwa indem es Blickkontakt erzwingt oder andere nachahmt. Das kostet viel Kraft und hängt mit schlechterer seelischer Gesundheit zusammen. Ein Kind kann deshalb in der Schule unauffällig wirken und trotzdem autistisch sein. Mehr dazu
Meltdown
Ein Begriff aus der autistischen Community, keine Diagnose. Autistische Kinder und Jugendliche beschreiben ihn als Zustand der Überlastung, der Gefühle, Denken und Körper erfasst. Ein Meltdown ist kein Wutanfall, den man mit Strafen abstellen kann. Mehr dazu
Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich ändert die Bedingungen, nicht die Anforderungen, zum Beispiel durch mehr Zeit oder einen ruhigen Raum. Eine so erbrachte Leistung ist gleichwertig. In der Sekundarstufe I entscheidet in Nordrhein-Westfalen die Schulleitung. Mehr dazu
Notenschutz
Beim Notenschutz werden bestimmte Leistungen nicht bewertet, zum Beispiel die Rechtschreibung bei einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Das ist etwas anderes als ein Nachteilsausgleich. Notenschutz kann im Zeugnis vermerkt werden, in Hamburg ist das gesetzlich so geregelt. Mehr dazu
Ordnungsmaßnahme
Eine förmliche Maßnahme der Schule bei Fehlverhalten, zum Beispiel ein schriftlicher Verweis oder ein Ausschluss vom Unterricht. In Nordrhein-Westfalen kommen zuerst erzieherische Maßnahmen wie ein Gespräch. Vor den meisten Ordnungsmaßnahmen wird das Kind angehört, und die Eltern bekommen Gelegenheit zur Stellungnahme. Mehr dazu
Poolmodell
Eine Schulbegleitung unterstützt mehrere Kinder gemeinsam, statt nur ein einzelnes Kind. Das Gesetz erlaubt das, wenn es zumutbar ist und Vereinbarungen bestehen. Wie gut Poolmodelle wirken, ist noch offen. Mehr dazu
Präsentationsform
So heißen die Erscheinungsformen von ADHS. Es gibt eine vorwiegend unaufmerksame, eine vorwiegend hyperaktiv-impulsive und eine kombinierte Form. Die unaufmerksame Form ist bei Kindern am häufigsten und fällt oft später auf. Mehr dazu
Psychoedukation
Eine verständliche Aufklärung für Kind und Familie: was die Diagnose bedeutet, welche Hilfen es gibt und wie man gemeinsam entscheidet. Leitlinien sehen sie für alle Familien nach einer Diagnose vor. Dabei sollen auch die Stärken des Kindes sichtbar werden. Mehr dazu
ReBBZ
Regionale Bildungs- und Beratungszentren in Hamburg, es gibt 13 davon. Sie beraten Eltern, koordinieren sonderpädagogische Gutachten und entscheiden über Umfang und Dauer einer schulischen Schulbegleitung. Die Anfrage dafür stellt die Schule. Mehr dazu
SBBZ
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren heißen in Baden-Württemberg die Förderschulen. Sie unterrichten Kinder und unterstützen zugleich die allgemeinen Schulen. Eltern wählen nach Beratung, ob ihr Kind ein SBBZ oder eine allgemeine Schule besucht. Mehr dazu
Schulaufsicht
Die Behörden über den Schulen. In Nordrhein-Westfalen gibt es drei Stufen: Schulministerium, Bezirksregierung und Schulamt. Welche Stelle zuständig ist, hängt von der Schulform ab. Mehr dazu
Schulbegleitung
Eine Person, die ein Kind im Schulalltag unterstützt. Sie ist keine Lehrkraft, Unterricht und Bewertung bleiben bei der Schule. Über die Schulbegleitung entscheidet das Jugendamt oder das Amt für Soziales, in Karlsruhe die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe; in Hamburg stellt die Schule die Anfrage über das ReBBZ. Mehr dazu
Schulpsychologische Beratung
Beratungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte, die Schulen, Kinder und auch Eltern unterstützen. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Daten über Ihr Kind darf die Schule nur mit Ihrer Einwilligung dorthin weitergeben. Mehr dazu
Schulsozialarbeit
Sozialpädagogische Fachkräfte an der Schule, die Kinder und Familien beraten und unterstützen. Sie kann ein Angebot der Jugendhilfe sein oder zum Personal des Landes gehören. Davon hängt ab, welche Regeln für Datenschutz und Zuständigkeit gelten. Mehr dazu
Shutdown
Ebenfalls ein Begriff aus der autistischen Community, keine Diagnose. Er beschreibt eine weitere Art, wie autistische Kinder Überlastung erleben können. Die Forschung dazu ist jung und beruht vor allem auf Interviews. Mehr dazu
Sonderpädagogischer Dienst
Sonderschullehrkräfte in Baden-Württemberg, die allgemeine Schulen und Eltern beraten. Sie wirken bei Förder- und Hilfeplanung mit und beraten zum Nachteilsausgleich. In der Regel werden sie erst bei einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarf tätig. Mehr dazu
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Er wird in einem eigenen Verfahren festgestellt, wenn ein Kind in der Schule dauerhaft besondere Unterstützung braucht. Den Antrag stellen in der Regel die Eltern über die Schule. Ein Nachteilsausgleich setzt keinen Förderbedarf voraus. Mehr dazu
Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe
In Karlsruhe ist sie die Ansprechpartnerin für eine Schulbegleitung. Sie übernimmt dort die Aufgaben, die anderswo das Jugendamt oder das Sozialamt hat. Mehr dazu
Staatliches Schulamt
Die untere Schulaufsicht in Baden-Württemberg. Es stellt fest, ob ein Kind Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat, und berät die Eltern. Wünschen die Eltern eine allgemeine Schule, führt es eine Bildungswegekonferenz durch. Mehr dazu
Tagesberichtskarte
Eine Karte mit zwei bis vier positiv formulierten Zielen, die die Lehrkraft täglich kurz bewertet. Zu Hause wird das Erreichte verlässlich belohnt. Bei ADHS verbessert sie in Studien das Verhalten im Unterricht. Mehr dazu
Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Eine unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Sie kann helfen, die zuständige Stelle zu finden, zum Beispiel wenn unklar ist, ob Jugendamt oder Sozialamt zuständig ist. Mehr dazu
Unsicherheitsintoleranz
Damit ist gemeint, dass es sehr schwerfällt, Ungewissheit auszuhalten. Bei autistischen Menschen hängt das in Studien eng mit Angst zusammen. Vorhersehbare Abläufe und Ankündigungen können deshalb entlasten. Mehr dazu
Unterstützte Kommunikation
Hilfen für Kinder, die wenig oder nicht sprechen, zum Beispiel Bildkarten oder Sprachausgabegeräte. Seriöse Unterstützte Kommunikation ist gut untersucht. Sie ist klar abzugrenzen von der gestützten Kommunikation, bei der nachweislich die stützende Person die Botschaften lenkt. Mehr dazu
Verfahrenslotse
Seit dem 1. Januar 2024 haben Familien, die Eingliederungshilfe für ihr Kind beantragen, Anspruch auf eine unabhängige Begleitung durch einen Verfahrenslotsen beim Jugendamt. Das gilt auch, wenn es um Leistungen des Amts für Soziales geht. Der Lotse hilft zum Beispiel, wenn unklar ist, welches Amt zuständig ist. Mehr dazu
Wunsch- und Wahlrecht
Familien dürfen bei der Eingliederungshilfe Wünsche äußern und zwischen Diensten verschiedener Träger wählen. Das Jugendamt soll den Wünschen entsprechen, wenn keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen, und muss auf dieses Recht hinweisen. Beim Amt für Soziales ist angemessenen Wünschen zu entsprechen. Mehr dazu
Zieldifferent
Das Kind hat eigene Lernziele, die von denen der Klasse abweichen. In Nordrhein-Westfalen gilt das nur in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung. Es setzt eine förmliche Feststellung voraus. Mehr dazu
Zielgleich
Das Kind arbeitet auf dieselben Ziele und Abschlüsse hin wie seine Klasse, mit Unterstützung. Kinder mit Autismus oder ADHS lernen meist zielgleich. Bei zielgleicher Förderung stehen alle regulären Abschlüsse offen. Mehr dazu